Fast jeder Autofahrer kennt die Situation: Kein Parkplatz in Sicht, der Einkauf dauert nur eine Minute – also hält man eben kurz in zweiter Reihe. Doch genau das sorgt oft für Streit, Behinderungen und Bußgelder. Die Frage „welche Fahrzeuge dürfen auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten“ ist also keineswegs unwichtig. Sie betrifft Berufskraftfahrer, Taxifahrer, Lieferdienste und ganz normale Autofahrer gleichermaßen.
Im Straßenverkehr geht es nicht nur um Regeln, sondern auch um Sicherheit und Rücksicht. Ein falsch abgestelltes Auto kann den Verkehrsfluss behindern, Radfahrer gefährden oder sogar Unfälle auslösen. Deshalb regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Halten und Parken sehr genau. In diesem Beitrag erfährst du alles über die gesetzlichen Grundlagen, Ausnahmen und Konsequenzen beim Halten in zweiter Reihe – verständlich erklärt und mit praktischen Tipps für den Alltag.
Gesetzliche Grundlagen: Was sagt die StVO zum Halten in zweiter Reihe?
Nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten in zweiter Reihe grundsätzlich nicht erlaubt. Das bedeutet: Wer neben einem anderen Fahrzeug auf der Fahrbahn hält oder parkt, verstößt gegen das Gesetz. Der Grund dafür ist klar – das Halten in zweiter Reihe blockiert häufig eine Fahrspur, behindert den fließenden Verkehr und stellt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Was bedeutet eigentlich „zweite Reihe“?
Von „zweiter Reihe“ spricht man, wenn ein Fahrzeug nicht direkt am Fahrbahnrand, sondern neben einem bereits parkenden Auto zum Stehen kommt. Es steht also zwischen der Fahrbahn und der Parkreihe, was andere Fahrzeuge zum Ausweichen zwingt. Die StVO unterscheidet außerdem zwischen Halten und Parken:
| Begriff | Bedeutung | Erlaubt in zweiter Reihe? |
|---|---|---|
| Halten | Kurzzeitiges Stehenbleiben (max. 3 Minuten), Fahrer bleibt im Fahrzeug | ❌ In der Regel verboten |
| Parken | Fahrzeug länger als 3 Minuten abgestellt oder Fahrer verlässt es | ❌ Immer verboten |
Die rechtliche Grundlage findest du in § 12 Abs. 3 StVO, der klar formuliert:
„Das Halten ist unzulässig […] an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich scharfer Kurven, auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen sowie in zweiter Reihe.“
Damit gilt: Selbst ein kurzes Halten ist verboten – außer es gibt besondere Ausnahmen.
Welche Fahrzeuge dürfen auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten?
Jetzt zur Kernfrage: Welche Fahrzeuge dürfen auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten?
Die Antwort lautet: Nur sehr wenige – und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten (§ 35 StVO)
Dazu gehören:
- Polizei,
- Feuerwehr,
- Rettungsdienste,
- Katastrophenschutz,
- Abschleppdienste im Einsatzfall.
Diese Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe halten oder parken, wenn dies zur Erfüllung eines Einsatzes notwendig ist. Beispiel: Ein Rettungswagen darf vor einem Haus in zweiter Reihe stehen, wenn er einen Patienten abholt. Das gilt auch dann, wenn andere behindert werden – der Einsatz hat Vorrang.
Taxis beim Ein- und Aussteigen
Taxis dürfen kurzzeitig in zweiter Reihe halten, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Wichtig ist jedoch:
- Der Fahrer muss im Fahrzeug bleiben.
- Das Halten darf nicht länger als nötig dauern.
- Es darf keine Behinderung des fließenden Verkehrs entstehen.
Sobald die Situation vorbei ist, muss das Taxi wieder weiterfahren.
Sonstige Fahrzeuge – keine Erlaubnis
Viele Fahrer glauben, dass Lieferwagen, Handwerkerfahrzeuge oder Privatautos mit Warnblinklicht in zweiter Reihe halten dürfen. Das ist falsch. Selbst beim Be- oder Entladen ist das nur erlaubt, wenn niemand behindert wird und die Fahrbahn breit genug bleibt. In der Praxis ist das fast nie der Fall – besonders in Innenstädten.
Merke:
Nur Fahrzeuge mit Sonderrechten dürfen auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten. Alle anderen riskieren ein Bußgeld – auch wenn sie nur „kurz etwas abliefern“ wollen.
Bedingungen und Einschränkungen beim Halten in zweiter Reihe
Selbst bei erlaubtem Halten, etwa für Taxis oder Rettungsfahrzeuge, gibt es klare Einschränkungen.
Diese sollen sicherstellen, dass der Verkehr trotzdem weiterfließen kann.
Wichtige Bedingungen:
- Keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: Es muss genug Platz bleiben, damit Autos, Fahrräder und Busse vorbeifahren können.
- Sichtbarkeit: Das Fahrzeug darf keine Kreuzungen oder Fußgängerüberwege verdecken.
- Fahrzeug bleibt besetzt: Der Fahrer muss jederzeit wegfahren können.
- Dauer: Nur solange halten, wie absolut nötig – in der Regel unter 3 Minuten.
In dichtem Stadtverkehr ist das kaum umsetzbar, weshalb die Polizei hier streng kontrolliert. Gerade in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München gehören Falschparker in zweiter Reihe zu den häufigsten Verkehrsverstößen.
Sanktionen und Folgen: Rechtliche und finanzielle Konsequenzen
Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder parkt, muss mit deutlichen Strafen rechnen. Laut aktuellem Bußgeldkatalog (2025) gelten folgende Richtwerte:
| Verstoß | Beschreibung | Bußgeld (€) | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|---|
| Halten in zweiter Reihe ohne Behinderung | kurzzeitiges Halten | 20 € | – |
| Halten mit Behinderung | andere Verkehrsteilnehmer blockiert | 55 € | – |
| Parken in zweiter Reihe | länger als 3 Minuten oder Fahrer verlässt Fahrzeug | 55 € | – |
| Parken mit Behinderung | z. B. blockiert Radstreifen oder Busspur | 80 € | 1 Punkt |
| Parken mit Gefährdung oder Unfall | besonders gefährlich | bis 100 € | 1 Punkt |
Wichtig:
Das Warnblinklicht ist kein Freifahrtschein. Auch mit eingeschaltetem Warnblinker ist das Halten in zweiter Reihe verboten, wenn andere behindert werden.
Praktische Tipps für Fahrer: So verhältst du dich richtig
Viele Verstöße passieren aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Mit ein paar einfachen Regeln kannst du Strafen vermeiden:
- Suche immer eine legale Haltemöglichkeit. Auch wenn du 50 Meter laufen musst – es spart dir Ärger.
- Nutze Ladezonen oder Kurzparkflächen. Viele Städte bieten spezielle Bereiche für Lieferungen an.
- Bleib im Fahrzeug, wenn du nur kurz hältst. So gilt es rechtlich als Halten, nicht als Parken.
- Verlasse dich nicht auf Warnblinker oder „Ich bin gleich zurück“-Zettel. Sie schützen nicht vor Bußgeldern.
- Für Taxifahrer: Nutze erlaubte Haltebuchten, vermeide lange Standzeiten in zweiter Reihe.
Zitat eines Berliner Verkehrspolizisten:
„Die meisten Falschparker in zweiter Reihe sagen: ‚Ich war doch nur kurz weg!‘ – Aber genau diese zwei Minuten reichen oft, um einen Stau oder Unfall zu verursachen.“
Häufige Fragen (FAQ) rund um Halten in zweiter Reihe
Darf ich in zweiter Reihe halten, wenn ich nur kurz ausladen will?
Nein, nur wenn du niemanden behinderst – was im Stadtverkehr fast unmöglich ist.
Gilt das auch für Lieferfahrzeuge oder Handwerker?
Ja. Es gibt keine generelle Ausnahme, auch nicht mit Warnblinklicht.
Was ist, wenn ich nur kurz jemanden abhole?
Auch dann darfst du nicht in zweiter Reihe halten, außer du bist Taxi im Fahrgastbetrieb.
Wie lange darf ich in zweiter Reihe stehen bleiben?
Maximal 3 Minuten – und nur, wenn du im Fahrzeug bleibst und niemand behindert wird.
Fazit: Worauf sollte man achten
Das Halten in zweiter Reihe ist eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – und dabei leicht vermeidbar. Laut StVO dürfen nur ganz bestimmte Fahrzeuge auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten, etwa Polizei-, Rettungs- oder Taxifahrzeuge. Für alle anderen gilt: Finger weg von der zweiten Reihe.
Wenn du dich an die Regeln hältst, trägst du nicht nur zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, sondern vermeidest auch unnötige Bußgelder und Punkte.
Kurz gesagt:
Nur wer wirklich darf, sollte in zweiter Reihe halten – alle anderen riskieren Ärger und Gefahren
Mher Lessn: Jamal Musiala Eltern
